Risikolebensversicherung

Als Financial Adviser ziehen wir die Trennung von Versicherung und Investment vor. Die in Deutschland immer noch weit verbreiteten Kapitallebens- oder Rentenversicherungen usw. finden Sie nicht in unserem Angebot! Die Erfahrung zeigt, dass bei dieser Art der “Versicherung” die eigentliche Versicherungskomponente oft in keinster Weise dem tatsächlichen Bedarf angepasst ist, und dass die Investmentkomponente trotz Steuervorteile meist eine geringe Verzinsung bringt.

In Neuseeland werden 3 Versicherungsvarianten als Lebensversicherung bezeichnet:

  • Term Life Insurance– zahlt eine einmalige Summe im Todesfall
  • Trauma Insurance– zahlt eine einmalige Summe bei Eintreten einer genau spezifizierten Krankheit
  • Total Permanent Disability(“TPD”) – zahlt eine einmalige Summe bei Auftreten einer schweren Behinderung.

Generell ist der Sinn dieser Policen die Familie für den Fall, dass der Hauptverdiener ausfällt, abzusichern. Der Umfang richtet sich immer nach der persönlichen Situation:

– Sind Schulden/Hypotheken vorhanden?

– Kann Einkommen von einem anderen Familienmitglied erwirtschaftet werden oder muss die Versicherung für einen definierten Zeitraum ein Einkommen/Pension bereitstellen?

– Soll ein Ausbildungsbudget für die Kinder bereitgestellt werden?

Zahlreiche Faktoren sind für eine sinnvolle Versicherungsplanung zu berücksichtigen!

Neben der 1. Analyse des Versicherungsbedarfs und der Erstellung eines persönlichen Versicherungsplanes beinhaltet unser Service eine jährliche Bewertung, die Änderungen in der persönlichen Lebenssituation und eine eventuell notwendige Anpassung von Versicherungen berücksichtigt.

Zu den einzelnen Policen:

Term Life Insurance zahlt im Todesfall oder im Falle der Diagnose einer Krankheit die nach Einschätzung des Arztes in 12 Monaten zum Tod führt. Oft zahlen diese Policen eine Teilsumme sofort aus, um Gelder für die Beerdigung bereitzustellen.

Trauma Insurance ist zumindest genauso wichtig wie die Lebensversicherung! Eine einmalige Summe wird im Fall einer spezifizierten Krankheit gezahlt. Diese Form der Versicherung entstand auf Anregung des bekannten Herzspezialisten Barnard, der in Zusammenarbeit mit Patienten während der Rehabilitationsphase die oft verheerenden finanziellen Effekte von Herzerkrankungen und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit erkannte.

Moderne Policen decken mittlerweile mehr als 40 Erkrankungen ab und stellen so zusätzliche Gelder zur Verfügung, wenn diese dringend gebraucht werden, ob dies zum Umbau des Hauses für einen Behinderten, für alternative Behandlungen oder zur Bereitstellung von Einkommen für die Familie ist. Die Policen der großen Versicherer ähneln sich stark, wenn man die abgedeckten Krankheiten vergleicht. Der Teufel liegt jedoch im Detail: die Versicherung zahlt erst, wenn die Definition der Krankheit voll erfüllt ist. An einem Beispiel sei dies verdeutlicht: im Falle eines Schlaganfalles zahlen manche Versicherer erst, wenn bleibende Behinderungen zurückbleiben, andere aber sobald ein Schlaganfall auf dem EKG nachgewiesen ist – ein erheblicher Unterschied für den Versicherten! Definitionsgebundene Policen können mit Problemen verbunden sein, da es bei Grenzfällen zum Streit zwischen der Versicherung und dem Versicherten kommen kann. Umso wichtiger ist dann die Wahl der Versicherungsgesellschaft! Wir beziehen uns auf unabhängige Research- und Claims-Statistiken um so immer aktuell und auf dem neuesten Stand zu sein.

TPD- oder Total and Permanent Disability:

TPD stellt wie die Trauma Police eine einmalige Summe im Falle einer langfristigen Behinderung zur Verfügung, wobei die folgenden Definitionen zur Geltung kommen:

  • Der Versicherte ist nicht in der Lage seiner Berufstätigkeit nachzugehen
  • Der Versicherte ist nicht in der Lage seiner oder einer anderen Berufstätigkeit nachzugehen
  • Der Versicherte ist mindestens für 6 Monate ( in den meisten Fällen) behindert und nicht in der Lage mindestens 2 der 5 Aktivitäten des täglichen Lebens zu vollziehen.

Die Definitionen der Berufstätigkeit sind wie folgt:

  • „seiner Berufstätigkeit“: der Versicherte kann die Tätigkeit die er unmittelbar vor Eintritt der Behinderung ausübte niemals mehr ausführen.
  • „Seine oder jede andere Berufstätigkeit“: der Versicherte ist nicht in der Lage jemals wieder einer wie immer gearteten Arbeit nachzugehen.

Die 5 Aktivitäten des täglichen Lebens ohne Assistenz von einer weiteren Person sind wie folgt definiert:

  • Baden und/oder Duschen
  • An- und Ausziehen
  • Essen und Trinken
  • Benutzung der Toilette zur persönlichen Hygiene
  • Laufen oder
  • Fortbewegung mit einer Hilfe oder Rollstuhl